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3. Mose 4

Das Sündopfer.

 1  Weiter gebot der HErr dem Mose Folgendes:  2  »Rede zu den Israeliten und befiehl ihnen: Wenn jemand sich unvorsätzlich (oder: aus Versehen) gegen irgendein Verbot des HErrn (über Dinge) vergeht, die nicht getan werden dürfen, und gegen irgendeins von ihnen verstößt (so sollen folgende Bestimmungen gelten).«

 3  »Wenn sich der gesalbte Priester versündigt, so dass er eine Verschuldung über das Volk bringt, so soll er für sein Vergehen, das er begangen hat, dem HErrn einen fehlerlosen jungen Stier als Sündopfer darbringen.  4  Er hat also den Stier vor den HErrn an den Eingang des Offenbarungszeltes zu bringen, dann seine Hand fest auf den Kopf des Stieres zu legen und den Stier vor dem HErrn zu schlachten.  5  Hierauf nehme der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres und bringe es in das Offenbarungszelt hinein.  6  Dort tauche der Priester seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HErrn, nämlich vor den Vorhang des Heiligtums. (3.Mose 8,11; 3.Mose 14,7)  7  Dann streiche der Priester etwas von dem Blut an die Hörner des für das wohlriechende Räucherwerk bestimmten Altars, der vor dem HErrn im Offenbarungszelt steht; alles übrige Blut des jungen Stieres aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht. (2.Mose 30,1; 2.Mose 30,6; 2.Mose 40,6)  8  Dann löse er alles Fett von dem Sündopferstier ab, nämlich das Fett, das die Eingeweide bedeckt, und alles Fett, das an den Eingeweiden sitzt,  9  ferner die beiden Nieren samt dem Fett, das an ihnen, an den Lendenmuskeln sitzt, sowie den Lappen an der Leber – bei den Nieren soll er es ablösen –,  10  so wie es von dem Stier bei einem Heilsopfer abgelöst wird; dann lasse der Priester (alle Fettstücke) auf dem Brandopferaltar in Rauch aufgehen.  11  Aber das Fell des Stieres und all sein Fleisch samt dem Kopf und den Beinen sowie seine Eingeweide und seinen Gedärmeinhalt, (3.Mose 8,17)  12  also das ganze Tier soll man an einen reinen Ort außerhalb des Lagers hinausschaffen, an den Platz, wohin man die Fettasche schüttet, und ihn dort auf Holzscheiten im Feuer verbrennen: an dem Ort, wohin man die Fettasche schüttet, soll er verbrannt werden.« (3.Mose 6,4; Hebr. 13,11)

 13  »Wenn aber die ganze Gemeinde Israel sich unvorsätzlich verfehlt hat, ohne dass das Volk sich dessen bewusst gewesen ist, und sie gegen irgendein Verbot des HErrn verstoßen haben und dadurch in Verschuldung geraten sind, (4.Mose 15,24)  14  so soll die Gemeinde, sobald das Vergehen, dessen sie sich durch die Übertretung schuldig gemacht haben, erkannt worden ist, einen jungen Stier als Sündopfer darbringen und ihn vor das Offenbarungszelt führen. (Röm. 8,3)  15  Dort sollen die Ältesten (oder: Vornehmsten) der Gemeinde ihre Hände vor dem HErrn fest auf den Kopf des Stieres legen, und dann soll man den Stier vor dem HErrn schlachten.  16  Hierauf bringe der gesalbte Priester etwas von dem Blut des Stieres in das Offenbarungszelt hinein,  17  tauche dort seinen Finger in das Blut und sprenge etwas von dem Blut siebenmal vor dem HErrn, nämlich vor den Vorhang.  18  Dann streiche er etwas von dem Blut an die Hörner des Altars, der vor dem HErrn im Offenbarungszelte steht; alles übrige Blut aber schütte er an den Fuß des Brandopferaltars, der am Eingang des Offenbarungszeltes steht.  19  Dann soll er alles Fett von ihm ablösen und es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen  20  und hierauf mit dem Stiere so verfahren, wie er es mit dem eigenen Stier beim Sündopfer getan hat: genau so soll er auch mit ihm verfahren. Wenn der Priester ihnen so Sühne erwirkt hat, wird ihnen Vergebung zuteilwerden.  21  Den Stier aber soll man vor das Lager hinausschaffen und ihn dort so verbrennen, wie man den zuerst erwähnten Stier verbrannt hat. Dies ist das Sündopfer für die Gemeinde.« (3.Mose 4,11-12)

 22  »Wenn ein Stammfürst sich versündigt und unvorsätzlich irgendetwas tut, wovon der HErr, sein Gott, geboten hat, dass man es nicht tun dürfe, und er dadurch in Verschuldung geraten ist,  23  so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewusst) geworden ist, einen fehlerlosen Ziegenbock als seine Opfergabe darbringen.  24  Er lege dabei seine Hand fest auf den Kopf des Bockes, und man schlachte ihn an dem Ort, wo man die Brandopfer vor dem HErrn schlachtet: so ist es ein Sündopfer.  25  Alsdann soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, sein übriges Blut aber an den Fuß des Brandopferaltars schütten.  26  Hierauf soll er das gesamte Fett des Tieres auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen wie das Fett des Heilsopfers. Wenn der Priester ihm so Sühne wegen seiner Versündigung erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteilwerden.«

Opfer eines einfachen Mannes.

 27  »Wenn sich aber jemand aus dem gemeinen Volk unvorsätzlich versündigt, indem er irgendetwas von dem tut, was nach den Geboten des HErrn nicht getan werden darf, und dadurch in Verschuldung geraten ist,  28  so soll er, sobald das Vergehen, dessen er sich schuldig gemacht hat, ihm bekannt (oder: bewusst) geworden ist, eine fehlerlose Ziege als Opfergabe für sein Vergehen bringen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen.  29  Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte das Sündopfer an dem für die Brandopfer bestimmten Ort.  30  Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut des Tieres aber an den Fuß des Altars schütten.  31  Hierauf soll man alles Fett des Tieres ablösen, wie das Fett von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar in Rauch aufgehen lassen zum lieblichen Geruch für den HErrn. Wenn der Priester ihm so Sühne erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteilwerden. – (3.Mose 3,14-15)

 32  Wenn er aber ein Schaf als seine Gabe zum Sündopfer bringen will, so muss es ein fehlerloses weibliches Tier sein, das er bringt.  33  Er lege dann seine Hand fest auf den Kopf des Sündopfers, und man schlachte es als Sündopfer an dem Ort, wo man die Brandopfer schlachtet.  34  Darauf soll der Priester mit seinem Finger etwas von dem Blut des Sündopfers nehmen und es an die Hörner des Brandopferaltars streichen, das gesamte übrige Blut aber an den Fuß des Altars schütten.  35  Hierauf soll man alles Fett ablösen, wie das Fett des Schafes von einem Heilsopfer abgelöst wird, und der Priester soll es auf dem Altar, über (oder: neben) den Feueropfern des HErrn, in Rauch aufgehen lassen. Wenn der Priester ihm so Sühne für das Vergehen, das er sich hat zu Schulden kommen lassen, erwirkt hat, wird ihm Vergebung zuteilwerden.«

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