1 Nicht uns, HERR, nicht uns, sondern deinem Namen gib Ehre, um deiner Gnade und Treue willen! 2 Warum sollen die Heiden sagen: »Wo ist denn ihr Gott?« (Ps. 42,4) 3 Aber unser Gott ist ja im Himmel; er tut alles, was er will.
4 Ihre Götzen sind Silber und Gold, von Menschenhänden gemacht. (5.Mose 4,28; Jes. 44,9-20; Ps. 135,15-20) 5 Sie haben einen Mund und reden nicht, sie haben Augen und sehen nicht; 6 Ohren haben sie und hören nicht, eine Nase haben sie und riechen nicht; 7 Hände haben sie und greifen nicht, Füße haben sie und gehen nicht; mit ihrer Kehle geben sie keinen Laut.
8 Ihnen sind gleich, die sie machen, alle, die auf sie vertrauen. 9 Israel, vertraue auf den HERRN! Er ist ihre Hilfe und ihr Schild. (Ps. 118,2) 10 Haus Aaron, vertraue auf den HERRN! Er ist ihre Hilfe und ihr Schild. (Ps. 118,3) 11 Die ihr den HERRN fürchtet, vertrauet auf den HERRN! Er ist ihre Hilfe und ihr Schild. (Ps. 118,4)
12 Der HERR wolle unser gedenken; er wolle segnen! Er segne das Haus Israel, er segne das Haus Aaron! 13 Er segne, die den HERRN fürchten, die Kleinen samt den Großen! 14 Der HERR wolle euch mehren, euch und eure Kinder! 15 Gesegnet seid ihr vom HERRN, der Himmel und Erde gemacht hat.
16 Der Himmel gehört dem HERRN; aber die Erde hat er den Menschenkindern gegeben. 17 Die Toten rühmen den HERRN nicht und keiner, der zur Stille hinabfährt. (Ps. 6,6; Jes. 38,18) 18 Wir aber wollen den HERRN preisen von nun an bis in Ewigkeit. Hallelujah!
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Digitalisierte historische Bibelausgaben des 16. und 18. Jh. (auf bibellogos.info): Hebräisch: Psalm 111,5 bis 115,1; Psalm 115,2 bis 118,3; Luther (1570): Psalm 112,10 bis 115,17; Psalm 115,18 bis 118,12
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32Wenn aber der Ochs einen Knecht stößt oder eine Magd, so soll man ihrem Herrn dreißig silberne Schekel bezahlen; der Ochs aber muß gesteinigt werden. 33Wenn jemand eine Zisterne abdeckt oder eine solche gräbt und deckt sie nicht zu, und es fällt ein Ochs oder Esel hinein, 34so hat der Zisternenbesitzer den Eigentümer des Viehes mit Geld zu entschädigen, das Aas aber mag er behalten. 35Wenn jemandes Ochs den Ochsen eines anderen zu Tode stößt, so sollen sie den lebendigen Ochsen verkaufen und das Geld teilen und das Aas auch teilen. 36Wußte man aber, daß der Ochs schon seit etlichen Tagen stößig war und hat sein Herr ihn doch nicht in Verwahrung getan, so soll er den Ochsen ersetzen und das Aas behalten. 37Wenn jemand einen Ochsen stiehlt oder ein Schaf und schlachtet oder verkauft das Tier, so soll er fünf Ochsen für einen erstatten und vier Schafe für eins. 1Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig; 2wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.
2.Mose 21,32 bis 2.Mose 22,2 - Schlachter (1951)